Verfahrensbeistand

Verfahrensbeistand

Das Gesetz beschreibt die Aufgaben des Verfahrensbeistandes wie folgt:


§ 158 FamFG Bestellung des Verfahrensbeistands (BVEB e.V. zertifiziert)


Verfahrensbeistand

(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. Der Verfahrensbeistand ist so früh wie möglich zu bestellen.


(2) Die Bestellung ist stets erforderlich, wenn eine der folgenden Entscheidungen in Betracht kommt:

1. die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs,

2. der Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder

3. eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Absatz 4 oder § 1682 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

(3) Die Bestellung ist in der Regel erforderlich, wenn

1. das Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht,

2. eine Trennung des Kindes von der Person erfolgen soll, in deren Obhut es sich befindet,
3. Verfahren die Herausgabe des Kindes zum Gegenstand haben oder
4. eine wesentliche Beschränkung des Umgangsrechts in Betracht kommt.

Sieht das Gericht in den genannten Fällen von der Bestellung eines Verfahrensbeistands ab, ist dies in der Endentscheidung zu begründen.

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Info's für Kinder und Jugendliche

Schön, dass du dich auf meiner Website informieren möchtest.


Wahrscheinlich besuchst du diese Seite, weil das Gericht mich für dich als Verfahrensbeistand bestellt hat. Was ein Verfahrensbeistand überhaupt ist, möchte ich dir gerne hier genauer erklären.


Manchmal kann es passieren, dass Erwachsene sich nicht einig sind und streiten. Das kann auch Eltern passieren und dann ist man sich oft nicht einig bei Dingen, die dich als Kind oder als Jugendlichen betreffen. Bestimmt hast du schonmal davon gehört, dass Erwachsene sich im Streitfall einen Anwalt nehmen können, der Ihnen hilft, Ihren Willen darzustellen und sie bei Gericht begleitet.


Du sollst natürlich auch jemanden haben, der dir zur Seite steht und gemeinsam mit dir überlegt, was deine Wünsche sind- um dich geht es schließlich. Als Verfahrensbeistand bin ich sozusagen dein eigener Anwalt.


Dazu möchte ich dich persönlich kennen lernen. Hierzu vereinbare ich zunächst gemeinsam mit deinen Eltern einen Termin, wann und wo ich dich besuchen kann- am besten bei dir zu Hause. Hier erkläre ich dir dann auch genau, warum ich da bin.


Vorrangig möchte ich erfahren, wer du bist, was dich ausmacht, wie es dir geht und was du möchtest. Vielleicht hast du bereits eine Lösung im Hinterkopf oder möchtest mir erzählen, was du dir wünschst. Gemeinsam überlegen wir dann, was dir am wichtigsten ist und schreiben es für den Familienrichter- oder Familienrichterin auf.

Der Familienrichter/Familienrichterin werden dann eine Lösung mit deinen Eltern suchen und wissen ganz genau, was dein Wille hierzu ist und was für dich besonders wichtig ist.


Manchmal kann es darüber hinaus sein, dass ich zusätzlich noch mit deiner Mama, deinem Papa oder anderen Menschen spreche, die dich gut kennen. Das bespreche ich aber vorher natürlich mit dir.


Außerdem ist es manchmal so, dass der Familienrichter oder die Familienrichterin dich auch kennen lernen möchte. Zu einem solchen Termin -einer sogenannten Kindesanhörung- musst du natürlich  nicht alleine gehen, ich begleite dich.

Gerne können wir vorab darüber sprechen, wie so ein Termin abläuft, was du sagen möchtest und was ich für dich erzählen soll.

 

Wenn du Fragen hast, dich etwas beschäftigt oder dir nach einem Treffen noch etwas Wichtiges eingefallen ist, kannst du mich jederzeit gerne anrufen oder eine E-Mail schreiben.


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Info's für Eltern

Liebe Eltern,


Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedem Kind in sogenannten Kindschaftssachen vor dem Familiengericht ein Verfahrensbeistand zur Seite gestellt werden muss. So wie Sie die Möglichkeit haben, mit Ihrem Anwalt zu sprechen, bin ich für Ihr Kind da, quasi als Anwalt des Kindes. Wichtig für Sie ist hierbei, dass ich dazu verpflichtet bin immer unparteiisch und für Ihr Kind zu sprechen. Meine Intention ist es, den Willen Ihres Kindes herauszufinden, sodass dieser für das Familiengericht festgehalten werden kann.


Wie ich das mache? Nun,nachdem ich von Gericht als Verfahrensbeistand bestellt wurde werde ich zunächst Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Gerade der erste Termin sollte erfahrungsgemäß am besten bei Ihnen Zuhause stattfinden, einfach weil das die gewohnte Umgebung Ihres Kindes ist.


Um mit Ihrem Kind zu sprechen bringe ich verschiedene Methoden mit, einigen Kindern liegt das Gespräch, für andere bringe ich Spielmaterialien mit, je nach dem, was dem jungen Menschen liegt.


Im Anschluss kann es sein, dass ich je nach Auftrag auch mit Ihnen sprechen möchte, oder mit anderen Menschen, die Ihr Kind gut kennen. Dies werde ich Ihnen vorab mitteilen.


Nachdem ich mit allen Beteiligten gesprochen habe, bekommt das Gericht von mir einen schriftlichen Bericht mit einer Empfehlung. Die Empfehlung ist immer sorgfältig überlegt und aus den mir gegebenen Informationen ausgearbeitet. Die Interessen des Kindes, die sich aus dem Willen des Kindes zusammensetzen, stehen dabei immer an erster Stelle.


Sollte Ihr Kind zu einer Anhörung im Gericht geladen werden, werde ich Ihr Kind auf die Anhörung vorbereiten und es dorthin begleiten.


Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie mich gerne über das Kontaktformular an







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